Unterauftragnehmer der neumeier AG nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO

Mit Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit uns genehmigt der Kunde in allgemeiner Weise den Einsatz von Unterauftragnehmern. Der Wechsel oder das Hinzuziehen eines Unterauftragnehmers findet erst nach Beauftragung durch den Kunden statt. Hierbei informieren wir über evtl. eingesetzte Unterauftragnehmer.
Die aktuelle Liste unserer Unterauftragnehmer erhält der Kunde bei Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, sie kann auch gerne jederzeit mit einer Nachricht an datenschutz@neumeier-edv.de angefragt werden.